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Informationen rund um die Vorbereitungen und das Rahmenprogramm gibt es auf Facebook.
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Stadionanimation der Chiemgau Arena.
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Allgemeine Verkaufs- und Veranstaltungsbedingungen

der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding 
für Veranstaltungen in der Chiemgau Arena Ruhpolding

1. Allgemeines- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Sportveranstaltungen der Gemeinde Ruhpolding in der Chiemgau Arena in Ruhpolding sowie den Erwerb der Eintrittskarten und sind Bestandteil des mit dem Kauf einer Eintrittskarte erworbenen Rechts zum Besuch der Chiemgau Arena.

2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsinhalt, Vorzeigen der Karte am Eingang
a)   Die Inhalte unserer Internetseiten, bzw. von Internetseiten, auf die Sie im Rahmen der Bestellung von Eintrittskarten weitergeleitet werden oder sonstige Verkaufsangebote enthalten kein Vertragsangebot unsererseits, sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch Sie. Mit Ihrer Kartenbestellung geben Sie gegenüber der Gemeinde Ruhpolding ein verbindliches Angebot zum Erwerb der von Ihnen ausgewählten Eintrittskarten ab. Der Vertragsschluss (Erwerb der Eintrittskarte) kommt dadurch zustande, dass Ihnen  die Bestellung bestätigt wird oder die gewünschten Eintrittskarten über das Internet im sog. „print@home“- Verfahren zum Ausdruck zur Verfügung gestellt, per Post zugesandt oder an der Verkaufsstelle übergeben werden.
b)  Der Erwerb der Eintrittskarten per Internet erfolgt über die etix.com Deutschland GmbH (Etix.com/Intelli- Mark), auf deren Webseite Sie durch Anklicken des Feldes „TICKETS/ONLINE TICKETS“ weitergeleitet werden. Für den Erwerb per Internet gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der etix.com Deutschland GmbH.
c)  Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte haben Sie entsprechend der Kartenkategorie und  nach Maßgabe dieser allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sowie der Stadionordnung der Chiemgau Arena einen an die Inhaberschaft der Eintrittskarte gebundenen Anspruch auf Zugang zur Chiemgau Arena als Zuschauer an dem Tag, für den Sie die Eintrittskarte erworben haben. Ein Anspruch darauf, dass an diesem Tag ein bestimmter Wettkampf durchgeführt wird, besteht nicht, auch wenn auf der Karte ein bestimmter Wettkampf angegeben ist.
d)   Der Zugang zur Chiemgau Arena bzw. der Besuch der Veranstaltung wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

3. Kartenpreise, Ermäßigungen, Zahlungsbedingungen, Kartenkategorien
a)   Die auf der Bestellseite bzw. auf unserer Homepage angegebenen Kartenpreise gelten  jeweils pro angegebenem Tag – bzw. bei einer Generalkarte für die angegebenen Tage –  und pro Person. Die Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr. Für die Versendung der Eintrittskarte per Post fällt eine zusätzliche Versandpauschale in Höhe von € 5,00 pro Sendung an. 
b)   Ermäßigungskategorien:
Jugendliche zwischen dem 11. und 17. Lebensjahr, Schüler, Studenten, Wehrdienst- oder Zivildienstleistende sowie Schwerbehinderte erhalten Ermäßigungen auf den Kartenpreis entsprechend den Angaben auf der jeweiligen Bestellseite. Der jeweilige Nachweis über die Ermäßigung ist vor Betreten des Veranstaltungsgeländes im Rahmen der Einlasskontrolle vorzulegen. Es kann pro Eintrittskarte und Person insgesamt nur  eine Ermäßigungskategorie in Anspruch genommen werden. Kinder bis zum 10. Lebensjahr benötigen ebenfalls eine Eintrittskarte. Diese erhalten Sie kostenlos, aber nur an der Tageskasse im Stadion (Ausweispflicht).
c)   Kartenkategorien (Arenakarte, Streckenkarte etc: siehe Grafik untenstehend 
Falls Sie sich für den Kauf einer Arenakarte (Block A-E und Zusatztribüne F) entscheiden, können Sie mit dieser selbstverständlich auch auf die Strecke gehen; die Streckenkarte berechtigt jedoch nicht zum Besuch der Arena. Generalkarten gelten für alle Wettkampftage jedoch nicht für das Rahmenprogramm am Abend im Kurhaus. Außerdem weisen wir darauf hin, dass auch in der neuen Chiemgau-Arena keine Sitzplätze vorhanden sind, da die Einrichtung von Sitzplätzen aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. Es gibt daher auch keine Sitzplatzkarten. Wir bitten ferner zu beachten, dass aus Sicherheitsgründen für jede Veranstaltung nur begrenzt Rollstuhlfahrerplätze in der Chiemgau Arena im Tribünenbereich und an der Strecke zur Verfügung stehen.


4. Kein Widerrufs- und Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz
Mit unserem Service, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen über das Internet zu vertreiben, bieten wir Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung, vgl. § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und/oder Rückgaberecht hinsichtlich der über Internet gekauften Eintrittskarten besteht.

5. Veranstaltungstermine/Verschiebung von Veranstaltungen/Absage
a)Die in der Chiemgau Arena durchgeführten Sportveranstaltungen sind Freiluftveranstaltungen, so dass Durchführung und Zeiten der einzelnen Bewerbe von der Witterung beeinflusst werden können. Darüber hinaus sind wir bei der Durchführung der Sportveranstaltungen und der einzelnen Wettkämpfe an die Vorgaben und Regelwerke der nationalen und internationalen Sportfachverbände gebunden. Die auf unserer Homepage bzw. der Bestellseite angegebenen Tage und Uhrzeiten für die einzelnen Wettkämpfe, die während einer Gesamtveranstaltung (z.B. IBU World Cup Ruhpolding 2011, IBU Biathlon WM 2012) ausgetragen werden, sind daher unverbindlich und können aus Witterungsgründen (z.B. Temperaturen von unter minus 20 Grad Celsius, Nebel, starker Schneefall) oder auf Grund von Vorgaben der nationalen und internationalen Sportfachverbände am gleichen Wettkampftag zeitlich verschoben, auf einen anderen Wettkampftag verlegt werden, aber auch  gänzlich ausfallen.
b)   Die jeweils erworbene Karte gewährt daher nur einen Anspruch darauf, dass Sie am jeweiligen Tag, für den Sie die Eintrittskarte erworben haben (bei Generalkarten während der gesamten Veranstaltung), als Zuschauer Zugang zur  Chiemgau Arena entsprechend der Kartenkategorie erhalten, nicht jedoch auf Durchführung eines bestimmten Wettkampfes an diesem Tag. Wird die Startzeit für einen Wettkampf daher auf eine andere Uhrzeit des jeweiligen Wettkampftages verschoben, so können sie selbstverständlich an diesen Wettkampf als Zuschauer teilnehmen. Wird der Wettkampf jedoch auf einen anderen Tag verlegt, ist der Besuch der Veranstaltung nur möglich, wenn Sie für diesen Tag eine Eintrittskarte besitzen.
c)   Sie sind verpflichtet, sich im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung/des jeweiligen Wettkampftages, für die/den Sie Ihre Karte erworben haben, rechtzeitig selbst über den jeweils aktuellen Veranstaltungsplan und den genauen Wettkampfbeginn zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu erhalten sie über unsere Homepage www.biathlon-ruhpolding.de.

6. Parken und Transport zur Chiemgau Arena
a)   Im Ortsgebiet von Ruhpolding werden von der Gemeinde Ruhpolding bei sportlichen Großveranstaltungen (z.B. Weltcup, WM) kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und von den einzelnen Parkplätzen ein kostenloser Bus-Shuttle-Service zur Chiemgau Arena eingerichtet.
b)  Die Einräumung von Parkmöglichkeiten begründet jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz und beinhaltet keinerlei Verpflichtungen der Gemeinde Ruhpolding zur Überwachung des Parkplatzgeländes und der dort geparkten Fahrzeuge. Die Haftung  für Schäden, die durch  unbefugtes  Einwirken  Dritter  verursacht  werden, ist ausgeschlossen. 
Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kfz oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kfz (z.B. Autoradio, Wertgegenstände) und auf bzw. an dem Kfz befestigter Sachen durch Dritte.
c)  Die Einrichtung des kostenlosen Bus-Shuttle-Service zur Chiemgau Arena begründet keinen Anspruch auf Beförderung zu bestimmten Zeiten. Die Anreise sollte daher in jedem Fall frühzeitig  erfolgen, da es - insbesondere kurz vor Wettkampfbeginn - auf Grund des Andrangs zu Verzögerungen kommen kann. Eine  Haftung  der Gemeinde Ruhpolding für eine verspätete Ankunft in der Chiemgau Arena ist ausgeschlossen.

7.   Haftung der Gemeinde Ruhpolding 
Die Gemeinde Ruhpoldung haftet Ihnen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde Ruhpolding, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, also nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

8. Zutritt zum Veranstaltungsgelände, Stadionordnung
Für den Zutritt zum Veranstaltungsgelände und das Verhalten auf dem Gelände vor, während und nach der Veranstaltung gilt die am Veranstaltungsort ausgehängte Stadionordnung, die inhaltlicher Bestandteil dieser AGB ist und die Sie auf unserer Homepage www.biathlon-ruhpolding einsehen, abspeichern oder ausdrucken können.